Leistungen

Schadensgutachten

Das Schadengutachten ist nicht eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen schadenrelevanten Werten.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie oder Ihr Rechtsanwalt alle Ansprüche  bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.


Fahrzeugbewertung:
Schwarz auf weiß … Eine Fahrzeugbewertung kann z.B. notwendig werden bei Verkauf, Kauf, Inzahlungnahme oder Leasingrücknahme. Hierbei gibt es viele Parameter wie z. B. Verkaufswert, Einkaufswert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Hinzu kommt der individuelle Zustand des Fahrzeuges, die Bewertung von vorhandenen Schäden u.s.w. Sie besitzen einen Oldtimer oder Youngtimer ? In diesem Fall ist die Erstellung eines Wertgutachtens von höchster Wichtigkeit. Bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges kann nur durch einen detaillierten und aktuellen Zustandsbericht ein berechtigter Anspruch durchgesetzt werden. Gerne begleiten wir Sie auch während der Restauration Ihres Fahrzeuges und erstellen die für das spätere Gutachten notwendige Fotodokumentation.


Unfallrekonstruktion:
Der Bereich Unfallrekonstruktion umfasst ein breites Fachgebiet.
Sowie die Rekonstruktion von Kleinkollisionen als auch komplizierte Unfallhergänge finden Anwendung. Für Gerichte, Rechtsanwälte und Unfallbeteiligte ist sie eine unterstützende Hilfe zur Aufklärung des Unfallherganges.
Durch die Verwendung einer Unfallrekonstruktion werden die abgelaufenen Vorgänge auf Grundlage von gesicherten Spuren, Unfallskizzen und konkreten Aussagen nach- vollzogen. Diese Vorgänge können anhand einer Animation anschaulich demonstriert werden.


Oldtimergutachten:
Neben den Schadengutachten, wie man sie von den neuen Fahrzeugen kennt, stehen wir auch für spezielle Oldtimer-Bewertungen zur Verfügung. Wir bieten Ihnen hierbei unterschiedliche Bewertungsformen an, die den unterschiedlichen Verwendungszwecken gerecht werden.
Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert. Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können. Da im Schadenfall, z. B. bei einem Verkehrsunfall oder Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der Wert nicht mehr einwandfrei bewertet werden kann, ist es äußerst ratsam, eine ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.

Oldtimer – Zustandsnoten

Note 1 Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten!
Note 2 Guter Zustand. Mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile.
Note 3 Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.
Note 4 Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).
Note 5 Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.


Zeitwertgutachten:
Was ein Fahrzeug wirklich wert ist, wird spätestens dann interessant, wenn es den Besitzer wechselt, zum Beispiel:

  • bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
  • bei Kauf oder Verkauf
  • zur Finanzierung eines Gebrauchten durch die Bank
  • für Versicherungen
  • bei Erbschaften

Anstatt grob und vielleicht mit großem Verlust zu schätzen, sollten Sie lieber auf Nummer Sicher gehen und sich auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung verlassen.

Wir ermitteln den genauen Fahrzeugwert. Als Basis dient der Durchschnittswert des jeweiligen Fahrzeugtyps, dem weitere Vergleichswerte aus der Datenbank hinzugefügt werden, so z. B. regionale Marktpreise oder saisonale Schwankungen. Zusammen mit dem in der Begutachtung erfassten individuellen Zustand, der ermittelten Laufleistung, der Lackierung, dem Fahrzeugalter und des Sonderzubehörs, wie Räder, Tieferlegungen, Spoiler, Motor-Tuning etc., liefern Ihnen diese Informationen am Ende den genauen Fahrzeugwert. Eine Probefahrt gibt uns weitere Hinweise auf den Fahrzeugzustand.

Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die speziellen Gegebenheiten besonders alter oder exklusiver Modelle. Trotz aller Sorgfalt geht das schneller, als Sie denken. Wir ermitteln für Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges zu einem vorher vereinbarten Festpreis.


Beweissicherung:
Mindestens ebenso wichtig wie das Schadengutachten ist die Beweissicherung durch ein Gutachten. Will man im Bestreitensfalle die Forderung aus einem Unfallschaden gerichtlich durchsetzen, muss der Nachweis geführt werden, dass der Anspruch berechtigt ist. Dies erfolgt bezüglich der Schadenshöhe in der Regel über ein Schadengutachten. Nur hierdurch, und nicht durch einen Kostenvoranschlag, können ggfs. der Wert des Fahrzeuges, eventuelle Vorschäden und weitere, für die Schadensabwicklung relevanten Positionen nachgewiesen werden.